Evangelische Kita Quellenweg – Hiesfeld
Eine vertrauensvolle, respektvolle Atmosphäre und intakte Bindungen und Beziehungen zu unseren Kita-Kindern und ihren Familien sind die Grundlage unserer Arbeit. Dabei spielen Individualität und Gemeinsamkeit eine große Rolle.
Mit abwechslungsreichen Angeboten begleiten wir die Kinder dabei, sich mit Spaß und Freude gemeinsam zu entwickeln, individuell nach ihren Neigungen und Fähigkeiten. Kompetenz und Engagement sowie ganz viel Freude an unserer Tätigkeit fließen in unsere tägliche Arbeit ein, die immer wieder Überraschungen bietet!
Die Eltern und Familien unserer Kita-Kinder sind uns jederzeit willkommen; gemeinsam und im Austausch finden wir auf jede Frage eine Antwort.
Anmeldung und Aufnahme
Freie Plätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben – insbesondere, wenn der Bedarf das Angebot übersteigt.
Zu den Auswahlkriterien gehören unter anderem die Bedarfslage der Kita, soziale, medizinische und psychologische Gründe, aber auch das Alter Ihres Kindes. Sie können sich vor der Anmeldung ihres Kindes erkundigen, wie groß die Chancen sind, dass es auch wirklich von der jeweiligen Kindertagesstätte aufgenommen wird. Oft kann es sinnvoll sein, sich bei zwei oder mehr Einrichtungen anzumelden. Bei Aufnahme Ihres Kindes erhalten Sie eine entsprechende Zusage.
Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass das Kind auch aufgenommen wird.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Anmeldeverfahren innerhalb der Ev. Kinderwelt Dinslaken mit den entsprechenden Links:
> Kita Online (Dinslaken, Voerde, Hünxe)
> Kita Place (Duisburg)
> Kita Navigator (Schermbeck, Dorsten)
Die Anmeldefristen erfragen Sie bitte in Ihrer Wunschkita.
Elternbeiträge
Für die Inanspruchnahme unserer Kitas werden nach den Satzungen der Städte und Gemeinden monatlich Elternbeiträge erhoben. Es handelt sich bei den Elternbeiträgen um sozialrechtliche Abgaben eigener Art.
Zur Feststellung, in welchem Umfang die Beiträge zu erheben sind, ist eine verbindliche Erklärung zum Einkommen mit der Anmeldung abzugeben. Zu berücksichtigen ist das Einkommen der Eltern (beider Elternteile) oder der Personen, mit denen das Kind zusammenlebt (z.B. Pflegeeltern, Großeltern und andere Verwandte). Das Einkommen wird jährlich überprüft.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten ist das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Beitragspflicht besteht für das gesamte Kindergartenjahr (01.08.-31.07.), bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme- /Betreuungsvertrag. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, zu dem das Kind aufgenommen wird.
Besichtigungen
Besichtigungen und Anmeldegespräche finden nach Vereinbarung eines Termins direkt in der Kita statt.