Gesundheit und Prävention

Gesundheit und Prävention in der Kita gehören als lebensweltorientierter, ganzheitlicher Ansatz zur den Förderungsgrundsätzen des SGB VIII. Wir verstehen ihn insofern als Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.

Bewegung, Sprachentwicklung, Hygiene, Zahngesundheit, gesunde Ernährung – um nur einige Beispiele zu nennen – gehören also zu den regelmäßigen gesundheitsfördernden Aktionen in unseren Einrichtungen.

Daneben spielt auch Prävention eine große Rolle. Hier arbeiten wir eng mit den Familien zusammen. Kranke Kinder brauchen Ruhe, gesund zu werden. Gleichzeitig möchten wir gesunde Kinder und Mitarbeitende vor Ansteckung schützen.

Wir haben Handlungsrichtlinien zusammengestellt, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Akute Infektionen

Um Kinder und Mitarbeitende gesund zu erhalten, beugen wir Krankheiten einfach vor. Wir informieren Sie über ansteckende Krankheiten und haben Verhaltensregeln entwickelt, um kranken Kindern zu ermöglichen, in Ruhe gesund zu werden und gleichzeitig die Kinder und Mitarbeitenden vor Ansteckung zu schützen.

Ein akut erkranktes Kind gehört nicht in die Kita, sondern in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen.

Kinder mit folgenden Symptomen gehören...

Um Kinder und Mitarbeitende gesund zu erhalten, beugen wir Krankheiten einfach vor. Wir informieren Sie über ansteckende Krankheiten und haben Verhaltensregeln entwickelt, um kranken Kindern zu ermöglichen, in Ruhe gesund zu werden und gleichzeitig die Kinder und Mitarbeitenden vor Ansteckung zu schützen.

Ein akut erkranktes Kind gehört nicht in die Kita, sondern in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen.

Kinder mit folgenden Symptomen gehören keinesfalls in die Kita:

· Kinder mit Fieber (> 38°C unter dem Arm, > 38,5°C mit dem Ohrthermometer)
· Kinder mit Fieber am Tag oder in der Nacht zuvor
· Kinder, die sich übergeben haben oder Durchfall haben, dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Kita besuchen
· Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z. B. erschöpfender Husten)

Diese Vorgaben finden Sie noch einmal übersichtlich zusammengefasst in unseren Hausregeln für kranke Kinder .

 

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Masern

Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker ausgebreitet. Zwar sind die meisten Kinder geimpft, aber die Impfquote ist laut Regierung noch zu niedrig, um die Krankheit effektiv zu bekämpfen. Deshalb existiert seit dem 01.03.2020 eine gesetzliche Impf- und Nachweispflicht.

Das bedeutet, dass Kinder, die neu in die Kita kommen, bereits geimpft sein müssen. Für Kinder, die schon die Kita besuchen, musste die Impfung bis zum 31.07.2021 nachgewiesen werden. Nicht geimpfte...

Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker ausgebreitet. Zwar sind die meisten Kinder geimpft, aber die Impfquote ist laut Regierung noch zu niedrig, um die Krankheit effektiv zu bekämpfen. Deshalb existiert seit dem 01.03.2020 eine gesetzliche Impf- und Nachweispflicht.

Das bedeutet, dass Kinder, die neu in die Kita kommen, bereits geimpft sein müssen. Für Kinder, die schon die Kita besuchen, musste die Impfung bis zum 31.07.2021 nachgewiesen werden. Nicht geimpfte Kinder können nicht aufgenommen werden. Darüber hinaus ist die Kita-Leitung gesetzlich verpflichtet, nicht geimpfte Kinder, die am 1. März 2020 bereits eine unserer Einrichtungen besuchten, ab dem 1. August 2021 vom Besuch der Einrichtung auszuschließen. Eltern, die ihre betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen damit eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 € rechnen.

Nähere Informationen zur Impfpflicht gegen Masern finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Ansprechpartner für die Impfung sind Kinderärzte, Krankenkassen, Apotheken und Gesundheitsämter.

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