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- Aus Datenschutzgründen ist das Fotografieren und Filmen anderer Kinder außerhalb der Familie grundsätzlich verboten.
- Jede Gruppe verfügt über eine Digitalkamera.
- Kinder, von denen wir eine unterschriebene Erlaubnis der Personensorgeberechtigten haben, werden von uns im Rahmen der Bildungsdokumentation fotografiert und gefilmt.
- Fotos auch für Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung, Gemeindebrief)
- Fotos werden der Bildungsdokumentation beigefügt.
- Filme werden nach Einsatz in den Entwicklungsgesprächen gelöscht.
- Auch für den Fotografen müssen die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis geben.
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