Fotos und Filme

  • Aus Datenschutzgründen ist das Fotografieren und Filmen anderer Kinder außerhalb der Familie grundsätzlich verboten.
  • Jede Gruppe verfügt über eine Digitalkamera.
  • Kinder, von denen wir eine unterschriebene Erlaubnis der Personensorgeberechtigten haben, werden von uns im Rahmen der Bildungsdokumentation fotografiert und gefilmt.
  • Fotos auch für Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung, Gemeindebrief)
  • Fotos werden der Bildungsdokumentation beigefügt.
  • Filme werden nach Einsatz in den Entwicklungsgesprächen gelöscht.
  • Auch für den Fotografen müssen die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis geben.