Elternvertretende / Elternbeirat

Die Elternvertretenden / der Elternbeirat wird von den Eltern gewählt. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung. Das Mandat des Elternbeirats endet mit der Wahl eines neuen Elternbeirates. Der Elternbeirat ist vom Träger der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren.

Alle Gremien der Elternmitwirkung, so auch der Elternbeirat, sollen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.

Die Aufgaben des Elternbeirates bemessen sich an den Regelungen im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (§ 9 (4) Kinderbildungsgesetz – KiBiz und dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz). Der Elternbeirat vertritt insbesondere die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.