Voerde
Voerde als „Stadt im Grünen“ bietet ihren Bewohner*innen viel niederrheinische Landschaft in elf Stadtteilen, die sich überwiegend dörflich darstellen. Die Stadt stellt für Kinder und Familien vielfältige Angebote bereit, die Sie auf der Seite der Stadt Voerde – Familien, Kinder und Jugend – unter https://www.voerde.de/de/inhalt/familien-kinder-und-jugend/ abrufen können.
In verschiedenen Voerder Stadtteilen befinden sich insgesamt fünf Kitas und Familienzentren sowie vier Großtagespflegestellen der Kinderwelt Dinslaken.
Wenn Sie Fragen oder Anliegen zur Kinderbetreuung haben, berät Sie gerne unsere zentrale Verwaltung: 02064-414 522.
Anmeldung und Aufnahme
Freie Plätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben – insbesondere, wenn der Bedarf das Angebot übersteigt.
Zu den Auswahlkriterien gehören unter anderem die Bedarfslage der Kita, soziale, medizinische und psychologische Gründe, aber auch das Alter Ihres Kindes. Sie können sich vor der Anmeldung ihres Kindes erkundigen, wie groß die Chancen sind, dass es auch wirklich von der jeweiligen Kindertagesstätte aufgenommen wird. Oft kann es sinnvoll sein, sich bei zwei oder mehr Einrichtungen anzumelden. Bei Aufnahme Ihres Kindes erhalten Sie eine entsprechende Zusage.
Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass das Kind auch aufgenommen wird.
Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Anmeldeverfahren innerhalb der Ev. Kinderwelt Dinslaken mit den entsprechenden Links:
> Kita Online (Dinslaken, Voerde, Hünxe)
> Kita Place (Duisburg)
> Kita Navigator (Schermbeck, Dorsten)
Die Anmeldefristen erfragen Sie bitte in Ihrer Wunschkita.
Elternbeiträge
Für die Inanspruchnahme unserer Kitas werden nach den Satzungen der Städte und Gemeinden monatlich Elternbeiträge erhoben. Es handelt sich bei den Elternbeiträgen um sozialrechtliche Abgaben eigener Art.
Zur Feststellung, in welchem Umfang die Beiträge zu erheben sind, ist eine verbindliche Erklärung zum Einkommen mit der Anmeldung abzugeben. Zu berücksichtigen ist das Einkommen der Eltern (beider Elternteile) oder der Personen, mit denen das Kind zusammenlebt (z.B. Pflegeeltern, Großeltern und andere Verwandte). Das Einkommen wird jährlich überprüft.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten ist das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Beitragspflicht besteht für das gesamte Kindergartenjahr (01.08.-31.07.), bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme- /Betreuungsvertrag. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, zu dem das Kind aufgenommen wird.
Besichtigungen
Besichtigungen und Anmeldegespräche finden nach Vereinbarung eines Termins direkt in der Kita statt.