STOPP sexualisierte Gewalt! – Ev. Kinderwelt Dinslaken

Die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland hat am 15. Januar 2020 das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Dabei wird in der Einleitung folgendes Ziel formuliert: „Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen) vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren.“

Doch was ist sexualisierte Gewalt? Auch hier wird die Ev. Kirche im Rheinland konkret: „Nach diesem Gesetz ist eine Verhaltensweise sexualisierte Gewalt, wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. […] Sexualisierte Gewalt ist immer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) und § 201a Absatz 3 oder §§ 232 bis 233a StGB in der jeweils geltenden Fassung gegeben.“ Laut dem Gesetz sind „alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber.

Der Ev. Kirchenkreis Dinslaken hat nun ein Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt entwickelt, um „eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber Schutzbefohlenen zu stärken und zu leben. So soll sexualisierte Gewalt verhindert bzw. frühzeitig erkannt und gestoppt werden.“ Alle Bereiche des Ev. Kirchenkreises Dinslaken sollen Schutzraum vor sexualisierter Gewalt sein. Dazu gehören natürlich Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Gemeindeglieder genauso wie alle uns anvertrauten Menschen in Kinderwelt und Diakonie.

Gemäß dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde für jeden Bereich im Ev. Kirchenkreis Dinslaken eine Ansprechperson benannt, die verschiedene Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit dem Gesetz wahrnimmt:

 

  • Betroffenen orientierte Annahme und Bearbeitung von Meldungen
  • Beratung und Unterstützung bei Prävention und Intervention
  • Entwicklung von Standards für die Präventionsarbeit
  • Mitwirkung an der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung auf der Ebene der EKD für Aktualisierung und Weiterentwicklung

Vertrauensperson für die Ev. Kinderwelt ist Frau Stefanie Dahlmann:

Tel:  02064-4145-21
Mail

 

Text: Isabel Uhlenhut
Fotos: Pixabay/KiWe