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- Alle Mitarbeiter (hauptamtlich und ehrenamtlich) sowie Praktikanten unterliegen der Schweigepflicht.
- Der Elternrat unterliegt ebenfalls der Schweigepflicht.
- Manchmal ist es sinnvoll, eine Schweigepflichtentbindung vorliegen zu haben, um Kontakt mit medizinischem Fachpersonal aufzunehmen.
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