Rat der Kindertageseinrichtung

Der Rat der Kindertageseinrichtung wird gebildet aus TrägervertreterInnen, pädagogischem Personal und ElternvertreterInnen, die vertrauensvoll zusammenarbeiten. In diesem Gremium werden alle die Kita betreffenden Fragen beraten. Die Protokolle gehen an den Träger und zur Kenntnisnahme an die Kirchengemeinde. Die letzte Verantwortung für die Einrichtung liegt beim Träger.

Die genauen Aufgaben des Rates der Kindertageseinrichtungen sind in dem Kinderbildungsgesetz in NRW geregelt.