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- Muss ihr Kind aus ärztlicher Sicht Medikamente während der Kita-Zeit einnehmen, braucht das pädagogische Personal eine schriftliche und praktische Einweisung vom behandelnden Arzt.
- Medikamente gehören nie in die Kindergartentasche, sondern müssen den Mitarbeitern übergeben werden.
- Pflegeprodukte mit der Kennzeichnung „Rezeptpflichtig”, „Verschreibungspflichtig” (und „Apothekenpflichtig”) dürfen nicht in der Kita gelagert werden.
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