Kündigungen

  • Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte dem Betreuungsvertrag.
  • Kündigungen müssen fristgerecht und schriftlich eingereicht werden.
  • Das Recht der Kündigung besteht auf beiden Seiten der Vertragspartner.
  • Beim Wechsel zur Schule bedarf es keiner separaten Kündigung.