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- Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte dem Betreuungsvertrag.
- Kündigungen müssen fristgerecht und schriftlich eingereicht werden.
- Das Recht der Kündigung besteht auf beiden Seiten der Vertragspartner.
- Beim Wechsel zur Schule bedarf es keiner separaten Kündigung.
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