Krankheit

Bei Krankheit Ihres Kindes bitten wir Sie, uns umgehend zu verständigen.

Alle ansteckenden Krankheiten wie Windpocken, Röteln, Brech-Durchfall oder auch Läuse sind meldepflichtig. Wir bitten Sie, dies umgehend bei uns zu melden, damit wir geeignete Maßnahmen einleiten können.

Ein krankes Kind im Kindergarten bereitet Grund zur Sorge unter mehreren Gesichtspunkten. Das betroffene Kind benötigt im Fall der akuten Erkrankung zum einen mehr Betreuung und Aufmerksamkeit, zum anderen besteht ein Ansteckungsrisiko für andere Kinder und das pädagogische Personal. Zudem fühlen sich kranke Kinder im Kindergarten nicht wohl. Die allerbeste Pflege ist nur Zuhause gegeben.

Wann ist ein Kind so krank, dass es die Einrichtung nicht besuchen darf? Diese Entscheidung fällt Eltern nicht immer leicht, auch sind die Sichtweisen der Eltern diesbezüglich sehr unterschiedlich. Ein weiteres Problem kommt auf die Eltern zu, wenn sie kurzfristig eine Betreuungsmöglichkeit finden müssen.

Wir als Einrichtung müssen beide Aspekte beachten: das Wohl des erkrankten Kindes und den Schutz der anderen Kinder und der Betreuer. Es ist also in manchen Fällen notwendig, dass ein krankes Kind schnellstmöglich abgeholt wird.