- Schutz von Kindern vor Gefahren und für ihr Wohl
- oberste Priorität
- gesetzlich geregelt durch Paragraph 8a
- Alle Mitarbeitenden haben durch den Paragraphen 8a einen Schutzauftrag bei Kindeswohl zu erfüllen.
- Bei Ansätzen der Gefahr für das Kindeswohl gibt es ein Verfahren, das mit Träger und Jugendamt abgestimmt ist.
- Alle Mitarbeitenden müssen dem Träger/der Leitung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.