Kindeswohl

  • Schutz von Kindern vor Gefahren und für ihr Wohl
  • oberste Priorität
  • gesetzlich geregelt durch Paragraph 8a
  • Alle Mitarbeitenden haben durch den Paragraphen 8a einen Schutzauftrag bei Kindeswohl zu erfüllen.
  • Bei Ansätzen der Gefahr für das Kindeswohl gibt es ein Verfahren, das mit Träger und Jugendamt abgestimmt ist.
  • Alle Mitarbeitenden müssen dem Träger/der Leitung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.