Infektionsschutzgesetz

  • wird in Form von einer Belehrung von den Personensorgeberechtigten zu Beginn der Kita-Zeit unterschrieben
  • regelt u.a. den Umgang mit Infektionskrankheiten (Attest vom Arzt nach Besuchsverbot), Vorbeugung ansteckender Krankheiten (Meldungen beim Gesundheitsamt)
  • auch für das pädagogische Personal verbindlich