Fotoaufnahmen zur Dokumentation des Kitalebens (in der Kita, auf dem Außengelände, bei Ausflügen und Festen) sowie für die Öffentlichkeitsarbeit in den Räumen der Kita sind regelmäßiger Bestandteil der Arbeit. Eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten zu diesem Zwecke wird zusammen mit dem Aufnahmevertrag eingeholt. Aufnahmen für darüber hinausgehende Zwecke oder zur Veröffentlichung im Internet bedürfen einer gesonderten Einwilligung.
Wird auf Wunsch und mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten die Vervielfältigung von Aufnahmen ermöglicht, so dient dies ausschließlich privaten Zwecken. Eine Einstellung ins Internet (zB soziale Netzwerke) von Aufnahmen, auf denen nicht ausschließlich das eigene Kind abgebildet ist, bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen bzw. Personensorgeberechtigten. Dies gilt ebenso für Aufnahmen, die von Personensorgeberechtigten und weiteren Gästen auf Veranstaltungen der Kita gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass mit der Einstellung ins Internet ein hohes Missbrauchsrisiko verbunden ist und dies vom Träger ausdrücklich nicht unterstützt wird.
Bei Aufnahmen im Kita-Alltag durch die Erziehungsberechtigten, ist darauf zu achten, dass ausschließlich das eigene Kind auf Fotos zu sehen ist.