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- Der Erziehungsauftrag obliegt in erster Linie den Personensorgeberechtigten.
- Sie als Eltern sind die Spezialisten für ihr Kind.
- Kita arbeitet familienergänzend/familienunterstützend
- Die Mitarbeitenden der Kita können unterstützende Berater oder Helfer sein und Ihren Erziehungsauftrag begleiten.
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