Erziehungsauftrag

  • Der Erziehungsauftrag obliegt in erster Linie den Personensorgeberechtigten.
  • Sie als Eltern sind die Spezialisten für ihr Kind.
  • Kita arbeitet familienergänzend/familienunterstützend
  • Die Mitarbeitenden der Kita  können unterstützende Berater oder Helfer sein und Ihren Erziehungsauftrag begleiten.