Erkrankung

Das Fehlen des Kindes auf Grund von Erkrankung ist umgehend in der Kindertagesstätte zu melden. Bei meldepflichtigen Erkrankungen darf das Kind die Gemeinschaftseinrichtung erst wieder nach Vorlage eines ärztlichen Attestes besuchen. Stellen die Mitarbeitenden Wesensveränderung, erhöhte Temperatur, Erkältungssymptome sowie Anzeichen von Durchfall, Erbrechen, Hautirritationen, Bindehautentzündung, Nissen von Kopfläusen oder Ähnliches fest, muss das Kind umgehend aus der Kindertagesstätte abgeholt werden.

Die Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten muss durch das sofortige Aktualisieren der eigenen Rufnummern sowie durch die Angabe von Notfallkontakten gewährleistet sein.

Bei Fieber, Durchfall oder Erbrechen darf das Kind die Kindertagesstätte frühestens 48 Stunden nach dem letzten Symptom wieder besuchen. Kinder, denen fiebersenkende Medikamente verabreicht wurden, dürfen in der Kindertagesstätte nicht betreut werden.