Elternbeirat

  • wird einmal im Jahr (auf Gruppenebene) gewählt
  • Alle gewählten Personen der Kita (2 pro Gruppe) bilden den Elternrat.
  • Zwei Elternteile je Gruppe sind die Elternvertreter und gehören zum Elternbeirat.
  • hat 1. Vorsitzenden und 1. Vertreter
  • ist das Sprachrohr zwischen Eltern und pädag. Personal
  • soll die Arbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal für die Arbeit in der Kita fördern/unterstützen/begleiten
  • hat Pflichten und Rechte
  • steht im regelmäßigen Austausch mit der Leitung der Einrichtung
  • zweimal jährlich Kindergartenbeiratssitzung
  • Die Aufgaben des Elternbeirates richten sich nach den Regelungen im Gesetz zur frühen Förderung und Bildung für Kinder.
  • hat Schweigepflicht

Rat der Einrichtung:

  • wichtiger Bestandteil unsere Arbeit in der Kita
  • besteht aus:
  • den pädagogischen Mitarbeitern der Einrichtung
  • dem Elternrat (2 Eltern aus jeder Gruppe)
  • einem Trägervertreter
  • trifft sich mind. einmal im Jahr
  • berät die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung