- wird einmal im Jahr (auf Gruppenebene) gewählt
- Alle gewählten Personen der Kita (2 pro Gruppe) bilden den Elternrat.
- Zwei Elternteile je Gruppe sind die Elternvertreter und gehören zum Elternbeirat.
- hat 1. Vorsitzenden und 1. Vertreter
- ist das Sprachrohr zwischen Eltern und pädag. Personal
- soll die Arbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal für die Arbeit in der Kita fördern/unterstützen/begleiten
- hat Pflichten und Rechte
- steht im regelmäßigen Austausch mit der Leitung der Einrichtung
- zweimal jährlich Kindergartenbeiratssitzung
- Die Aufgaben des Elternbeirates richten sich nach den Regelungen im Gesetz zur frühen Förderung und Bildung für Kinder.
- hat Schweigepflicht
Rat der Einrichtung:
- wichtiger Bestandteil unsere Arbeit in der Kita
- besteht aus:
- den pädagogischen Mitarbeitern der Einrichtung
- dem Elternrat (2 Eltern aus jeder Gruppe)
- einem Trägervertreter
- trifft sich mind. einmal im Jahr
- berät die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung