Bildung- und Teilhabepaket der Landesregierung (BuT)

Mitmachen möglich machen: Mit dem Bildungspaket bekommen 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche neue Zukunftschancen.

Wenn Sie leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, haben auch Ihre Kinder Anspruch auf die Leistungen in Bezug auf Mittagessen in der Kita, Ausflüge mit der Kita, Angebote zu Kultur, Sport und Freizeit.

Die Anträge hierzu sind beim Jobcenter zu stellen, einen Bewilligungsbescheid legen Sie bitte der Kitaleitung vor und laden diesen zur Mittagessensabrechnung bei Kitafino hoch.