Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag sowie die Kita-Ordnung regeln in ihrer jeweils gültigen Form die vertragliche Vereinbarung zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagesstätte. Erst die Unterzeichnung durch den Träger/ Kita- Leitung wirkt bindend.
Bevor es zum Abschluss des Betreuungsvertrages kommt, sind eine schriftliche Platzzusage und deren Bestätigung notwendig.