Aufsichtspflicht

Auf dem Weg zur Kindertagesstätte obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.
Die Aufsichtspflicht wird in der Kindertagesstätte erst übernommen, wenn die Kinder den Mitarbeitenden persönlich übergeben wurden. Bitte richten Sie dies auch Personen aus, die das Kind nicht regelmäßig bringen (zB Großeltern, Verwandte, Freunde, Nachbarn). Oft ist es wichtig, eine kurze Übergabe mit einer Erzieherin zu besprechen (zB wie war die Nacht, wie sind gesundheitliche Befindlichkeiten, gibt es besondere Stimmungslagen oder Geschehnisse, Abweichungen von der Abholzeit etc.). Die Kinder sollten zudem die Möglichkeit haben, sich in Ruhe selbstständig umzuziehen und sich von den Eltern zu verabschieden.

Beim Abholen erfolgt die Übertragung der Aufsichtspflicht nur an abholberechtigte Personen. Eine Abholberechtigung muss schriftlich in der Einrichtung vorliegen. Während Eltern-Kind-Aktionen sowie Festen und Feiern obliegt die Aufsichtspflicht ebenfalls den Erziehungsberechtigten.