Aufsichtspflicht

Für die Aufsicht auf dem Weg zwischen Elternhaus und Tageseinrichtung sind die Eltern selbst verantwortlich. In der Tageseinrichtung und auf der Außenspielanlage tragen während der Öffnungszeiten die päd. Fachkräfte die Aufsichtsverantwortung. Bei Kita-Veranstaltungen mit den Sorgeberechtigten liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.