Aufsichtspflicht

  • Während des Weges zur Kita und auf dem Nachhauseweg liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
  • Die Aufsichtspflicht wird erst dann von der Kita übernommen, wenn Ihr Kind persönlich an die Mitarbeitenden übergeben wurde. Diese Info bitte auch an andere Personen weitergeben, die Ihr Kind in die Kita bringen.
  • Die Aufsichtspflicht der Kita endet mit der Abholung des Kindes. Bitte Bescheid sagen, wenn das Kind abgeholt wird.
  • Bei Festen oder Eltern-Kind-Aktionen obliegt die Aufsichtspflicht immer den Eltern/ Personensorgeberechtigten.
  • Wir übernehmen die Aufsichtspflicht über ihr Kind erst dann, wenn es uns persönlich (Blickkontakt) übergeben wurde.
  • Hier besteht aber auch die Möglichkeit zu einem kurzen Tür- und Angelgespräch, sollte es Besonderheiten geben, die der Mitteilung oder des Austauschs bedürfen.
  • Die Übergabe sollte an den Bedürfnissen Ihres Kindes orientiert sein.
  • Umziehzeit und Verabschieden einplanen