Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht über die Kinder auf dem Weg zur Kita und von der Kita obliegt den Eltern, ebenso bei Aktionen und Festen, an denen Eltern und Geschwisterkinder teilnehmen. Unsere Aufsichtspflicht beginnt und endet bei erkennbarer gegenseitiger Übergabe des Kindes an uns oder an Sie.