Um eine verlässliche Aufsichtspflicht zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind beim Bringen und Abholen bei der zuständigen pädagogischen Fachkraft an- und abmelden.
Bei Veranstaltungen, bei denen Sie oder eine andere Begleitperson anwesend sind, liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen bzw. der Begleitperson.