Bei Eintritt in den Kindergarten benötigt jedes Kind ein ärztliches Attest.
Nach jeder ansteckenden Krankheit, wie Scharlach, Röteln, Windpocken etc. ist ein ärztliches Attest im Kindergarten vorzulegen, wenn die vom Gesetzgeber festgelegte Wiederzulassungszeit nicht eingehalten wird.