Damit Ihr Kind die Einrichtung besuchen darf, benötigen wir den Nachweis über eine altersentsprechende Gesundheitsvorsorgeuntersuchung. Um Ihnen Kosten zu ersparen, genügt auch die Vorlage des Vorsorgeheftes mit den entsprechenden Untersuchungen.
Zudem ist die Vorlage des Impfausweises verpflichtend. Nur Kinder, die gegen Masern geimpft, bzw. über den Nachweis eines Masernschutzes verfügen, dürfen die Einrichtung besuchen.