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- Bei Verdacht einer ansteckenden Krankheit kann die Kita bei Wiederbesuch des Kindes ein Attest verlangen.
- Nach einigen Krankheiten kann die Kita eine Bescheinigung vom Arzt verlangen, die den Besuch der Kita wieder erlaubt.
- Attest / Bescheinigung, dass das Kind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, muss am 1. Tag vorliegen.
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