Coronaschutzverordnung ab 24. November

Am 29. November lag die Prozentzahl der Corona-Erkrankten, die vollständig geimpft waren und auf Intensivstationen lagen, bei 30 %. Diese Zahl ist irreführend, denn es gibt deutlich mehr Geimpfte als Ungeimpfte. Je höher der Anteil an Geimpften, desto höher wird ihr Anteil auch auf den Intensivstationen: Wenn 100 % der Menschen geimpft wären, läge auch der Anteil an geimpten Menschen auf den Intensivstationen bei 100 %. Falsch ist also, dass das Risiko für Menschen, auf einer Intensivstation zu landen, mit der Impfung steigt.

Ja, auch Geimpfte können sich anstecken und angesteckt werden. Aber die Gefahr, sich zu infizieren, liegt nach wie vor bei Geimpften deutlich niedriger. Bitte schützen Sie mit uns gemeinsam Kinder, Familien und Mitarbeitende in den Einrichtungen und lassen Sie sich impfen! Impfangebote im Kreis Wesel finden Sie hier.

Seit dem 24. November gilt für uns die sogenannte Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 17. August 2021 in der ab dem 24. November 2021 gültigen Fassung, die Sie hier nachlesen können. Hinweise zur Anwendung – insbesondere zu Eltern-Kind-Angeboten – finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Ihnen vertrauten Fachkräfte in den Einrichtungen.

Text: Isabel Uhlenhut
Bild: Pixabay