Corona-Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig – Ev. Kinderwelt Dinslaken

Zu Beginn der Herbstferien ab 11. Oktober 2021 werden laut Verordnung zur Testung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes Corona-Tests kostenpflichtig. In vielen Innenräumen gilt zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus die 3G-Regel: Man muss also entweder geimpft, genesen oder getestet sein, wenn man zB zum Friseur, ins Restaurant oder ins Kino gehen möchte.

Seit März 2021 konnten sich BürgerInnen in offiziellen Testzentren einem sogenannten „Schnelltest“ unterziehen. Dieser war bisher kostenlos. Vor allem Ungeimpfte sind von der neuen Regelung betroffen, da Geimpfte und Genesene weiterhin alle Angebote mit Nachweis ihres Status‘ ohne weiteren Test besuchen können.

Welche Kosten auf Ungeimpfte nun zukommen, richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Wahrscheinlich sind aber Preise von etwa 15 bis 20,- € pro Test. Nicht testpflichtig sind weiterhin Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre, aber auch zB Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Weiterhin gilt ein allgemeines und kostenloses Impfangebot für Personen ab 12 Jahren. Dafür stehen mobile Impfangebote genauso wie die Impfung beim Hausarzt zur Verfügung. Seit am 30. September 2021 die Impfzentren geschlossen wurden, hat im Kreis Wesel am 4. Oktober die sogenannte „Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCi)“ ihren Dienst aufgenommen.

Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, das lokale Impfgeschehen in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu koordinieren. Die KoCi des Kreises Wesel organisiert darüber hinaus weiterhin mobile Impfungen an wechselnden Standorten im Kreisgebiet und giert aus den Räumlichkeiten der Niederrheinhalle heraus.. Der Kreis Wesel informiert regelmäßig über entsprechende Angebote. 

 

Text: Isabel Uhlenhut
Bilder: Pixabay