Corona hat uns allen viel abverlangt. Ganz besonders betroffen sind Familien mit einem geringeren Einkommen und solche, in denen Angehörige mit Behinderungen leben. Um diese Belastungen zu lindern, stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gelder zur Verfügung, die man für Freizeiten in 2021 und 2022 beantragen können.
Familien können so wieder durchatmen, Kraft schöpfen und eine gemeinsame (Aus-)Zeit nehmen, um gestärkt in den Alltag zurückzukehren. Für jeweils eine Woche Familienurlaub in diesem und im nächsten Jahr zahlen Sie nur 10 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in gemeinnützigen Familienferienstätten bundesweit. Die Erholungseinrichtungen finden Sie auf dieser Deutschlandkarte. Neben Erholung bieten Familienferienstätten auch (freizeit-)pädagogische Angebote für Sie und Ihre Angehörigen.
Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie anhand eines Einkommensrechners überprüfen. Nebenstehend finden Sie Beispiele für Einkommensgrenzen. Eine kostenlose Beratungshotline hilft Ihnen bei persönlichen Fragen weiter. Unter den FAQs finden Sie auf viele Fragen schon Antworten. Buchungsstart war am 23.09.2021. Sie können auch direkt die Website besuchen.
Wir wünschen Ihnen gute Erholung!
Das Team der Ev. Kinderwelt Dinslaken
Text: Isabel Uhlenhut
Bilder: BMSFJ