- Muss ihr Kind aus ärztlicher Sicht Medikamente während der Kita-Zeit einnehmen, braucht das pädagogische Personal eine schriftliche und praktische Einweisung vom behandelnden Arzt.
- Medikamente gehören nie in die Kindergartentasche, sondern müssen den Mitarbeitern übergeben werden.
- Pflegeprodukte mit der Kennzeichnung „Rezeptpflichtig”, „Verschreibungspflichtig” (und „Apothekenpflichtig”) dürfen nicht in der Kita gelagert werden.