Kindeswohl

Das Kindeswohl hat bei uns oberste Priorität und ist gesetzlich durch Paragraph 8a geregelt. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, einen Schutzauftrag zu erfüllen, um Kinder vor Gefahren zu schützen und ihr Wohl zu fördern. Bei Anzeichen einer Gefährdung gibt es ein klar definiertes Verfahren, das in Abstimmung mit dem Träger und dem Jugendamt erfolgt. Zudem müssen alle Mitarbeitenden ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu gewährleisten.