Liebe Familien!
Durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung ergeben sich neue Regelungen bei der Kinderbetreuung in unseren Einrichtungen. Diese betreffen Sie insbesondere beim Zugang zu den Einrichtungen.
„3G“ steht für „Geimpft – Getestet – Genesen“. Insofern haben nur Familien Zutritt zu den Einrichtungen, die diese Bedingungen erfüllen. Dieselben Vorgaben gelten für unsere Mitarbeitenden.
Dennoch bitten wir Sie, in Bring-und Abholsituationen weiterhin die Zugänge über die Außengelände zu nutzen. Sie als Familien können die Räumlichkeiten nur betreten, wenn Sie Ihr Kind bei der Eingewöhnung begleiten oder im Rahmen von Elterngesprächen oder anderen Terminen durch die Mitarbeitenden dazu eingladen werden. In Notfällen ist eine Betretung der Einrichtung natürlich jederzeit möglich.
Eine Teilnahme an Angeboten der Einrichtung ist nur immunisierten oder getesteten Personen möglich. Zur Erfüllung der Testpflicht muss ein Bürgertest nachgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Corona ist noch nicht vorbei. Insofern möchten wir alles zum Schutze Ihrer Kinder, unserer Mitarbeitenden und Ihrer Familien tun, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Bitte tragen Sie insofern immer mindestens eine medizinische Maske und wahren Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, auch wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Noch einmal appellieren wir an Sie: Lassen Sie sich bitte, wenn möglich, impfen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Ev. Kinderwelt Dinslaken